Die Zulagen-Ausfallversicherung ist für angestellte Ärztinnen und Ärzte zur finanziellen Überbrückung des Zulagen-Ausfalls bei Krankheit oder Unfall.
Der Versicherer ersetzt den Entgang an einkommensteuerpflichtigen Einkünften aufgrund der beruflichen Tätigkeit als Angestellter in einem Spital, Krankenhaus oder Sanatorium infolge eines Versicherungsfalles.
Der Versicherungsfall ist eine durch einen Personenschaden verursachte befristete Verhinderung der Berufsausübung (Berufsunterbrechung).
Als Versicherungswert gilt der Anteil an einkommensteuerpflichtigen Einkünften aus sonstigen Leistungen. (Honorare) und Klassegelder, die der Versicherungsnehmer ohne Berufsunterbrechung in einem Jahreszeitraum verdient hätte und die nicht fixe Gehaltsbestandteile sind.